Alle Episoden

BAG: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verbot von privater Handynutzung am Arbeitsplatz

BAG: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verbot von privater Handynutzung am Arbeitsplatz

13m 3s

Unser Kollege, Rechtsanwalt Martin Peßara, hat am 17.10.2023 wieder vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht gewonnen!

Was wurde klargestellt? Ein unternehmensseitiges Verbot der Nutzung privater Handys oder Smartphones während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

Nach dem Beschluss des BAG vom 17.10.2023 (Az.: 1 ABR 24/22) bezweckt ein solches Verbot die Regelung des Arbeitsverhaltens der Beschäftigten und ist deshalb, im Gegensatz zu einer Regelung des Ordnungsverhaltens, mitbestimmungsfrei.

Bereits das Arbeitsgericht Braunschweig und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatten in diesem Fall zugunsten des Unternehmens entschieden und eine nicht der Mitbestimmung unterliegende Regelung des Arbeitsverhaltens angenommen.

Die Entscheidung des...